Förderprogramm für Betriebe und Verbände
Der Berufsbildungsfonds des Kantons Zürich unterstützt Zürcher Lehrbetriebe und Verbände, die ihre leistungsstarken Lernenden während der Lehre besonders fördern. Informieren Sie sich hier und reichen Sie für Ihren Betrieb oder Verband ein Gesuch ein.
Nächste Eingabefristen: 30. April und 30. September 2025
Ablaufprozess für die Einreichung von Anträgen
-
Wer kann eine finanzielle Unterstützung beantragen?
Zürcher Lehrbetriebe und Verbände, die nachweislich ihre talentierten Lernenden fördern, können ein Gesuch um finanzielle Unterstützung einreichen für Fördermassnahmen, welche im Kalenderjahr 2024 oder im ersten Semester des Schuljahres 2024/2025 umgesetzt werden. -
Was sind die Voraussetzungen?
- Inhalt der Fördermassnahme: Die Fördermassnahme ist klar auf Talentförderung ausgerichtet, zusätzlich zur obligatorischen Ausbildung.
- Selektion: Die ausgewiesenen Lernenden sind ausgewählte Talente.
- Aufwand Betrieb: Die Aufwände müssen im Antrag wahrheitsgetreu aufgeführt werden (finanzielle wie auch personelle).
- Die Förderung muss während der Arbeitszeit erfolgen (Arbeitszeit wird angerechnet, kein Ferienbezug).
Kriterien und Voraussetzungen:
Bei wiederkehrenden Anträgen entscheidet die Jury vor dem Hintergrund des Kostendachs aufgrund einer qualitativen Einschätzung, welche Fördermassnahmen zu berücksichtigen sind. Neue Förderinitiativen, noch nicht unterstützte Fördermassnahmen haben Priorität. Als inhaltliche Kriterien für die Entscheidungsfindung gelten die Qualität und Wirkung der Fördermassnahme.
Es kann max. zwei Mal eine Förderung für die gleiche Massnahme beantragt werden kann. Damit sollen einerseits noch nicht unterstützte Förderprojekte und neue Initiativen gestärkt und andererseits verhindert werden, dass über die Jahre etablierte Förderprogramme subventioniert werden.Ausführliche Kriterien und Voraussetzungen:
-
Welche Angaben und Dokumente sind nötig?
Im Antragsformular geben Sie die für den Antrag geförderten max. 5 Lernenden mit Namen und ihrem Lehrjahr an.
Mehr als fünf geförderte Lernende? Schicken Sie uns eine Liste und ergänzende Dokumente an info@talentfoerderungplus.ch -
Wie hoch ist der Beitrag?
Lehrbetriebe werden mit einer Pauschale von CHF 1000.- je Lernende / Lernender unterstützt. Bei geringem Aufwand oder bei einer Teilnehmerzahl ab fünf Lernenden reduziert sich die Pauschale auf CHF 500.- je Lernende / Lernender.Während der gesamten Lehrzeit gibt es pro Lernende/r eine einmalige Unterstützung. Werden regelmässig Lernende mit der gleichen Fördermassnahme gefördert, kann vom gleichen Betrieb für das gleiche Projekt für unterschiedliche Lernende mehrmals ein Antrag eingereicht werden.
Verbände werden mit den effektiven Kosten bis zu einem Maximum von CHF 500.- je Lernende / Lernender unterstützt. Maximal kann ein Gesamtbetrag von CHF 10‘000.- bei der Teilnehmerzahl von 20 Lernenden beantragt werden.
Verbände sind nur beitragsberechtigt, wenn der Verband das Förderprogramm durchführt und den Lehrbetrieben kein Aufwand entsteht.
-
Wie geht es weiter?
Ob die Voraussetzungen und Kriterien erfüllt sind, wird von einer Jury überprüft, zusammengesetzt aus Vertreterinnen und Vertretern von Branchenverbänden, Lehrbetrieben und des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes.
Spätestens acht Wochen nach Eingabefrist teilen wir Ihnen den Entscheid mit. -
Kontakt
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
Isabelle Sterchi Pelizzari
Ausstellungsstrasse 80
8090 Zürich
Tel. +41 43 259 78 56
info@talentfoerderungplus.ch